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LEBEN ist Kommunikation - KOMMUNIKATION ist Leben

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DIE

BEHANDLUNG

die Verordnung

Was passiert bei einer logopädischen Behandlung?

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Die Diagnostik

Zu Beginn der Behandlung werden ein erstes Gespräch sowie eine ausführliche Diagnostik mittels standardisierter Testverfahren durchgeführt. Dabei überprüfen wir je nach Störungsbild z.B. Artikulation, Wortschatz, Grammatik, das Verstehen von Sprache, die Schreib- und Leseleistungen, aber auch Atem-, Stimm- und Schluckfunktion. Diese Ergebnisse bilden zusammen mit der ärztlichen Diagnose die Grundlage für die individuelle Auswahl der Therapieansätze und Behandlungsmethoden.

Beratung


Gemeinsam werden die Testergebnisse besprochen. Wir informieren Sie über mögliche Defizite z.B. bei der Sprachentwicklung und den Umgang damit. Dabei können wir Ihnen individuelle Hilfestellungen und Tipps geben, diese im Alltag positiv zu beeinflussen. Durch eine optimale Beratung ist es im Vorfeld möglich, Störungen erst gar nicht entstehen zu lassen. 


Sollte sich nach ausführlicher Befunderhebung die Notwendigkeit einer Therapie zeigen, so besprechen wir mit Ihnen umfassend die sich daraus ergebenden Therapieziele und die Therapiedurchführung.

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Die logopädische Therapie


Eine fundierte und standardisierte Diagnostik und eine störungsspezifische Therapieplanung bilden die Grundlagen der logopädischen Behandlung. Die Therapien finden in der Regel in Einzelinteraktionen zwischen Kind und Therapeut/in statt, können aber auch auf ärztliche Verordnung als Gruppenbehandlung durchgeführt werden.
In der Betreuung der Patienten/innen und ihrer Angehörigen arbeitet die Praxis, Ihrem Einverständnis vorausgesetzt, in engem Kontakt mit Ärzten, Pädagogen und Therapeuten anderer Praxen, Kliniken und Einrichtungen im gesamten Einzugsgebiet zusammen.

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Wer übernimmt die Kosten für eine sprachtherapeutische Behandlung?
 

Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 01.01.2004 einen Eigenanteil von 10 %, zuzüglich der Rezeptgebühr von 10 Euro, selbst zahlen, außer sie sind durch ihre Krankenkasse hiervon befreit. Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegt zur Zeit bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken bei 1%. Sammeln Sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!


Ihre Krankenkasse wird Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte erteilen.


Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. 
Bei privat versicherten Patienten übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu den jeweils abgeschlossenen Konditionen.

Praxis für Logopädie Lindemann
Bahnhofstraße 28 a
82152 Planegg

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Email: info@logopädie-lindemann.de

Tel:         089 85 66 13 79

Mobil:    0171 - 54 22 162

Fax:        089 85 90 27 10

UNSERE ADRESSE

08:00  - 18:00 Uhr

Montag - Freitag

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