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LEBEN ist Kommunikation - KOMMUNIKATION ist Leben

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DIE

VERORDNUNG

die Verordnung

Stellen Sie sich oder Ihr Kind bei dem Arzt Ihres Vertrauens vor und schildern Sie ihm Ihre Beobachtungen, Schwierigkeiten und Symptome. 
Die Behandlung erfolgt in der Regel nach ärztlicher Verordnung durch den Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Internisten, Allgemeinarzt, Kieferorthopäden, Zahnarzt oder Hausarzt in unserer Praxis, bei Ihnen zu Hause oder im Pflegeheim.
Weiterhin kooperieren wir mit Kindertagesstätten und unterstützen Kinder mit einem integrativen Förderbedarf in der Tageseinrichtung.
Ihr Arzt wird eine entsprechende medizinische Diagnostik durchführen und bei Bedarf eine logopädische Verordnung für eine weiterführende logopädische Diagnostik oder logopädische Therapie ausstellen.

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Wichtig: Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung nur vier Wochen gültig ist, holen sie diese bitte erst vor dem ersten Behandlungstermin.

Falls Sie bei Unsicherheiten eine kompetente Beratung wünschen, stehen wir Ihnen ebenfalls gern zur Verfügung. 

die Anmeldung

Wir freuen uns über Ihren Anruf, wenn Sie sich bei uns anmelden.
Die Terminvergabe erfolgt grundsätzlich nach Vereinbarung.

Telefon: 0177 - 93 23 13 0
E-Mail: info@logopädie-lindemann.de

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer. Wir melden uns bei Ihnen.

DIE

ANMELDUNG

Logopädie Lindemann
Eschenstr. 3
82269 Geltendorf

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Email: info@logopädie-lindemann.de

Tel:      0177 - 93 23 13 0

UNSERE ADRESSE

08:00  - 18:00 Uhr

Montag - Freitag

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